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Pro und contra in der Kopftuch-Debatte

Ansichten aus dem "jüdischen berlin", erschienen November 2003.

Wir bedanken uns für die freundlichen Genehmigung zur Wiedergabe.

Das Bundesverfassungsgerichts hat im September ein Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an Schulen in Baden-Württemberg für rechtswidrig erklärt, da es keine hinreichend gesetzliche Grundlage dafür gebe. Gleichzeitig überließ es den Ländern, entsprechende Gesetze zu schaffen. Auch unter Juden ist die Entscheidung umstritten. Im Folgenden geben wir eine Pro- und eine Contra-Meinung wieder.

Pro Kopftuch. Von Elisa Klaphek
Die Kopftuchdebatte geht uns Juden genauso viel an wie die muslimischen Bürger der bundesdeutschen Gesellschaft. Wir sind zu wenige, um zum "Fall" zu werden. Außerdem wirken die Schuldgefühle wegen der Verbrechen der Nazizeit noch zu stark nach, um jüdisches Leben zum öffentlichen Ärgernis erklären zu wollen. Aber wenn die muslimische Lehrerin vor ihren Schülern nicht ihr Haar bedecken darf, dann heißt das, dass die Ehefrau des orthodoxen Rabbiners in unserer Gesellschaft genauso wenig als Lehrerin zugelassen wird. Dies muss für uns inakzeptabel sein.
Wenn wir in einer weltoffenen, toleranten und pluralistischen Gesellschaft leben wollen und fordern, diese als gleichberechtigte Bürger mitgestalten zu können, darf uns die jetzige Debatte nicht gleichgültig lassen. Was die Gemüter erregt, ist nur bedingt die Angst vor einem politischen Islam. In Wahrheit geht es um die christliche Werte- und Kulturdominanz. Wie selbstverständlich christlich diese Gesellschaft - trotz vordergründiger Trennung von Staat und Kirche, trotz vordergründig zunehmender Säkularisierung großer Bevölkerungsteile - ist, zeigt sich allein daran, dass fast alle gesetzlich freien Arbeitstage christliche Feste sind, während jüdische und muslimische Arbeitnehmer für ihre Feiertage unbezahlten Urlaub nehmen müssen.

In der jetzigen Kopftuchdebatte erkenne ich viel von der alten Forderung an die Juden im 19. und 20. Jahrhundert wieder, nach der sie nur dann gleichwertige Bürger im deutschen Staat sein dürfen, wenn sie jeglicher äußerer Zeichen ihres Judentums entsagen - wobei die Mehrheitsgesellschaft unhinterfragt ihre christliche Werte- und Kulturdominanz weiterhin ausüben darf. Offenbar sollen auch heute die Institutionen des deutschen Staates - darunter die Gerichtsbarkeit und das Schulwesen - nur die Chimäre einer homogenen Gesellschaft repräsentieren.
Wenn wir jedoch eine weltoffene, tolerante und pluralistische Gesellschaft wollen, dann muss ihre heterogene Realität auf allen Ebenen sichtbar sein können - natürlich stets in den Grenzen der Demokratie und des Grundgesetzes. Der Mönch, der in der Mönchskutte Physik unterrichtet, der orthodoxe Jude, für den der Lehrplan am Samstag eine Ausnahme macht, weil er dann nicht arbeitet, oder die gläubige Muslima mit Haarbedeckung, die aufgrund ihrer vielschichtigen Erfahrungswelt möglicherweise den spannendsten Deutschunterricht überhaupt geben kann - dies alles muss in einer offenen Gesellschaft möglich sein. Ich kann mir für Kinder und Jugendliche eigentlich keine bessere Erziehung zur gegenseitigen Anteilnahme vorstellen, als Begegnungen mit Vorbildern und Respektspersonen, die mit ihrem eigenen Beispiel verkörpern, dass es noch andere Lebenswelten gibt, als die, in der man aufwächst. Die Grenze zwischen der persönlichen Lebensführung und der religiösen oder politischen Indoktrination ist dabei definierbar - und da soll es gesetzliche Bestimmungen geben, die einen Missbrauch unterbinden.

Nicht wenige von uns werden einwenden, dass der Trend zum Kopftuch unter vielen Musliminnen von demselben radikalen Geist vorangetrieben wird, der heute in seiner Extremform zu Terrorismus und Selbstmordanschlägen führt - sei es in Israel, sei es gegen die Einrichtungen des Westens. Umso mehr müssen auch wir genauer hinsehen, um unterscheiden zu können, wer unsere Bündnispartner und wer unsere Gegner sind. Die Musliminnen im trialogischen Projekt "Sarah-Hagar. Religion, Politik, Gender", in dem ich engagiert bin, haben mich sehen gelehrt, dass Kopftuch nicht gleich Kopftuch ist. Ich sehe heute Familien, in denen eine Schwester die Haare bedeckt, die andere nicht - beide haben sich individuell entschieden; ich sehe Mädchen, die elegante Kopftücher kunstvoll um ihr Haar gewunden haben, zugleich ausdrucksstark geschminkt sind, Jeans und hohe Absätze tragen. Ich sehe, dass das Tuch für die einen Frauen religiöse Demut und auch Unterwerfung symbolisiert, mitunter sogar Zeichen jenes radikalen politischen Islam ist, vor dem sich der Westen mit Recht fürchtet und dem klare Grenzen zu setzen sind. Doch ich sehe auch Frauen, die das Tuch mit Stolz tragen und damit demonstrieren, dass sie als gleichberechtigte und emanzipierte Mitglieder der bundesdeutschen Gesellschaft nicht bereit sind, auf ihre kulturelle und religiöse Herkunft zu verzichten. Recht haben sie.
Wenn es uns um eine offene und pluralistische Gesellschaft ernst ist, in der sich ein toleranter, europäischer Islam entwickeln kann, der möglicherweise sogar positiv auf den Nahostkonflikt einwirken kann, der aber als logische Folge genau wie das Judentum eine einseitige christliche Werte- und Kulturdominanz in Frage stellen wird, sind genau die freiwillig Kopftuch tragenden Mädchen und Frauen unsere Zukunft.
Mich erschreckt, mit welcher instinkthaften Vehemenz viele Deutsche das "Anderssein" anderer zu unterbinden gedenken. Es zeigt mir, dass diese Gesellschaft in ihren tieferen Bewusstseinsschichten zutiefst intolerant geblieben ist und nicht zulassen will, dass eine andere Herkunft als die christliche - ob in religiöser oder säkularer Ausformung - unter wirklich gleichberechtigten Bedingungen in Deutschland lebbar ist.

Contra Kopftuch. Von Judith Kessler
Das Bundesverfassungsgericht hat Kruzifixe und Ordenstrachten in staatlichen Schulen untersagt - islamische Kopftücher sind erlaubt. Was für die einen gilt, sollte jedoch auch für die anderen gelten - ähnlich wie in Frankreich, wo das Gesetz zur Trennung von Staat und Kirche den Beschäftigten im öffentlichen Dienst bereits seit 1905 verbietet, in Ausübung ihrer Funktion Zeichen ihrer religiösen Zugehörigkeit zu tragen. Was die Muslima zu hause, im Kaffeehaus, in der Religionsschule oder in der Moschee trägt, ist ihre Sache (oder die ihrer Väter und Brüder). Der Parteigänger kann seine Abzeichen anlegen, der Jude seine Tfillim und der Transvestit seine Strapse. Das Grundgesetz garantiert die „Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses“. Schön. Aber darf ein Lehrer in Bomberjacke und Springerstiefeln vor seine Klasse treten, weil „ihm so ist“? Wie der (fiktive) Lehrer, zwingt die (ganz reale) Lehrerin im Kopftuch ihren Schülern eine bestimmte Geisteshaltung als vorbildhaft und nachahmenswert auf - ihre Verhüllung hat zweifellos „appellativen Charakter“ (anders als der „Scheitel“ der orthodoxen Jüdin, der als solcher nicht zu erkennen ist). „Diener des Staates“ sollte jedoch nur werden, wer damit „leben“ kann, dass in diesem Fall die Gebote des Staates – sprich: Neutralität und Loyalität – über seinem persönlichen Bekenntnis stehen. Denn dieses Bekenntnis muss dort seine Beschränkung erfahren, wo es das Bekenntnis anderer – hier der sowohl schutzbefohlenen als auch abhängigen Schüler/Eltern – tangiert (die können sich der Schule nicht entziehen und sich die Lehrer nicht aussuchen). Anders verhält es sich bei religionsgebundenen und damit privaten Schulen. Wenn Eltern ihre Kinder in eine solche Schule schicken, nehmen sie bewusst und freiwillig in Kauf, dass diese mit Religionsspezifika und -inhalten konfrontiert werden.

Was für Inhalte aber stehen hinter dem moslemischen Kopftuch? Es gibt viele hehre und harmlose Motive, es zu tragen - Glaube, Gewohnheit, Mode, Tradition, Abgrenzung usw. Der Koran selbst verpflichtet die Frauen jedenfalls nicht dazu (siehe Kasten). Auch steckt hinter den wenigsten Kopftüchern ein fundamentalistischer oder islamistischer Geist. Aber hinter jedem Islamisten steckt das „Kopftuch“ - und das ist das Problem (Metin Kaplan/Köln: „Islam und Demokratie sind unvereinbar“). Es geht eben nicht nur um ein mögliches neues Selbstbewusstsein oder irgendeinen Fetzen Stoff (auch das „Palästinensertuch“ hat seine Neutralität verloren). Es geht, spätestens seit Ajatollah Chomeni um das Kopftuch als politisches Symbol, als Wahrzeichen einer totalitären Ideologie, der Scharia, und einer weltweiten Re-Islamisierung. Es geht vor allem um einen Islamismus, der mit dem Koran nichts zu tun hat, der Frauen auf ihre Sexualität reduziert, und offen zugibt, den Staat abschaffen, Israel und die Juden – als Protagonisten und Motoren des „Westens“ – vernichten, und die Weltherrschaft erringen zu wollen (liberale Gutmenschen, geschminkte Kopftuchträgerinnen und Frauen im Tallit wären seine ersten Opfer). Um dies zu erreichen, muss sich der Islam ausbreiten, müssen neue Anhänger gewonnen werden. Dieses Missionarstum gegenüber „Ungläubige“ ist eines des wesentlichen Unterschiede zum Judentum. Insofern ist der beliebte Vergleich zwischen Kopftuch und Kippa einer zwischen Äpfel und Birnen. Tatsächlich schreibt auch der Tanach Juden keine Kopfbedeckung vor, sie hat sich erst im Laufe der Zeit wie der „Scheitel“ als Minhag – nicht als Mizwa – durchgesetzt. Dies gilt jedoch - anders als beim islamischen Kopftuch - weder für den öffentlichen Raum, noch steht eine fundamentalistische menschenverachtende Ideologie dahinter und – wie gesagt - schon gar kein Missionswille, wie ihn der Islam ausdrücklich formuliert und wie er gerade von Lehrern respektive Lehrerinnen durchgesetzt wird.

Was macht nun die Lehrerin Fereshta Ludin, die Klägerin im Kopftuch-Streit? Sie unterrichtet zur Zeit an einer Schule des Berliner Islam Kolleg, das der militanten islamischen Gemeinschaft Milli Görüs nahe steht, die auch ihre Jahre währende Klage gegen den deutschen Staat unterstützt haben soll. Ludin wird vorgeworfen, deutsche Frauen als »unrein« bezeichnet und sich bislang nie negativ zur Rechtspraxis islamischer »Gottesstaaten« - als da sind Auspeitschungen, Abtrennen von Gliedern, Steinigungen usw. – geäußert zu haben. Kaum denkbar, dass diese Geisteshaltung nicht in irgendeiner Weise in ihren Unterricht einfließen würde. Auch ohne Frau Ludins Hilfe ist der Kopftuchzwang schon jetzt meist an weitere Sanktionen gekoppelt: Mädchen dürfen nicht am Sportunterricht oder an Klassenfahrten teilnehmen - jeder Lehrer in Neukölln kann ein Lied davon singen. Wo ist die Grenze? Das „islamische Kopftuch“ ist nur ein Oberbegriff, zu dem Tschador und Burka gehören (wir erinnern die Bilder aus Afghanistan) - sie alle sind nach der aktuellen Rechtssprechung erlaubt. Warum gestatten wir – gnädig pluralistisch wie wir sind - Hindu-Frauen nicht, sich nach altem Brauch zusammen mit dem Leichnam ihres Mannes verbrennen zu lassen? Die Witwenverbrennung ist zwar in ihrem Mutterland Indien seit langem verboten, aber das ist das Kopftuch in der Türkei schließlich auch, und das schon seit Kemal Atatürk....
In Deutschland gibt es noch immer genug Ärger mit dem christlichen Fundamentalismus, wir müssen nicht auch noch den islamischen unterstützen. Muslimische Frauenrechtlerinnen haben bereits am Anfang des 20. Jahrhunderts den Schleier abgeworfen. Heute müssen ihre Enkelinnen vielerorts wieder um Leib und Leben fürchten, wenn sie sich für Demokratie und Frauenemanzipation einsetzen. Die gläubige Muslima Schirin Ebadi, die für ihr Engagement vor wenigen Tagen den Friedensnobelpreis bekam, setzt das Kopftuch ab, kaum befindet sie sich außerhalb des Zugriffs der iranischen Mullahs. Dieses für Lehrerinnen nun zu fordern und zuzulassen ist kein Zeichen der Toleranz sondern der Ignoranz, und ein Schlag ins Gesicht jener Mehrheit unter den 3,2 Millionen Moslems in Deutschland, die (noch) unverschleiert ist.




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