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Klage gegen rassistische Diskriminierung bei Wohnungssuche stattgegeben

Gestern gab das Oberlandesgericht (OLG) Köln im Berufungsverfahren der Klage einer dunkelhäutigen Familie, die bei der Wohnungssuche aus rassistischen Gründen benachteiligt wurde, statt. Das Landgericht Aachen wies die Klage zuvor ab.

Die in dieser wegweisenden Entscheidung des OLG beklagte Hausverwaltung wurde zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 5000,- € verurteilt. Unterstützt wurde die Klage durch die Stiftung „Leben ohne Rassismus“ und das Gleichbehandlungsbüro (GBB) Aachen. Damit soll zukünftig von Diskriminierung Betroffenen der Klageweg erleichtert werden.

Das Landgericht Aachen wies die Klage der Familie gegen die Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz mit der Begründung ab, dass die Hausverwaltung nicht die richtige Beklagte sei. Gleichzeitig verneinte es einen Auskunftsanspruch bezüglich der Eigentümer des Hauses. Die Kläger legten dagegen Berufung beim OLG Köln ein.

Im Laufe der Verhandlung vor dem OLG gestand hat die Hausverwaltung die Benachteiligung zu. Das diskriminierende Verhalten der handelnden Hausmeisterin sowie der Mitarbeiterin der Hausverwaltung rechnet das OLG der Beklagten bereits nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu.

Damit erübrigt sich im Unterschied zum LG Aachen eine Anwendung der Vorschriften des AGG. Die Richter stützen das Klagebegehren auf eine erhebliche Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Menschenwürde aus den Vorschriften des BGB.

Nuran Yiğit, Projektleiterin des Antidiskriminierungsnetzwerks Berlin begrüßte die Entscheidung des OLG Köln: „Dieses Urteil ist wegweisend und wird zukünftig Betroffene, die bei der Wohnungssuche rassistisch diskriminiert werden, ermutigen, juristisch dagegen vorzugehen.“

Die Mehrheit der Betroffenen melden Diskriminierungen, die sie erleben, bisher nicht, da sie nicht glauben, dass sich dadurch etwas ändern würde. Zu diesem Ergebnis kamen aktuelle Studien, wie z.B. EU-MIDIS von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA). Safter Çınar, Vorstandssprecher des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg geht davon aus, dass „dieses Urteil den Betroffenen Hoffnung geben wird, dass man sich sehr wohl gegen Diskriminierung wehren kann.“

Quelle: http://www.migazin.de/2010/01/20/entschadigung-wegen-diskriminierung-bei-der-wohnungssuche/


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