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Vorerst keine weiteren Maßnahmen gegen Nazigegner von Dresdner Staatsanwaltschaft geplant

Auch wenn der Aufruf zur Blockade einer rechtsextremen Demonstration weiterhin als "grundsätzlich strafbar" angesehen wird, soll es vorläufig keine weiteren Durchsuchungen und Beschlagnahmungen bei Nazigegenern geben. Die Stadt Dresden sagte, aus Angst vor gewaltsamen Auschreitungen, den Marsch der Rechten letzte Woche ab. Erlaubt ist nun nur noch eine "stationäre Kundgebung", wogegen der rechte Veranstalter eine Klage angekündigt hat.
Für den Sprecher der Ermittlungsbehörde, Christian Avenarius, handelt es sich bei den geplanten Blockaden um "grobe Störungen" des geplanten Trauermarsches. Das ist "eindeutig strafbar", so Avenarius. Eine Gerichtsentscheidung, die diese Auffassung bestätigt, kann er allerdings nicht nennen. Vielmehr stehen auch Gegendemonstrationen und friedliche Blockaden unter dem Schutz des Grundgesetzes.

Das Bündnis "Dresden nazifrei" macht hingegen weiter mobil. So wurden Plakate nachgedruckt und ein öffentliches Blockadetraining vor Ort abgehalten.

Aktuelle Informationen unter: www.dresden-nazifrei.com


Quelle: taz vom 01.02.10


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